10 No-Gos auf der Autobahn: Sicher durch die Sommerreisezeit (2024)

Bundesgebiet. Es herrscht Sommerreiseverkehr: Millionen Menschen sind aktuell unterwegs – auf dem Weg in den Urlaub oder bereits auf der Rückreise. Auch in den nächsten Wochen sind bundesweit volle Autobahnen zu erwarten. Der Fehler eines Einzelnen reicht hier aus, um viele Verkehrsteilnehmende zu gefährden.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, nennt zehn No-Gos, die es unbedingt zu vermeiden gilt, damit auch bei viel Verkehr auf der Autobahn alle sicher unterwegs sind.

1. Keine Rettungsgasse bilden

Bereits bei stockendem Verkehr muss auf Autobahnen immer eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei weicht nur der Verkehr auf der ganz linken Spur weiter nach links bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie aus, während alle anderen sich weiter nach rechts zur Fahrspurmarkierung bewegen. Diese Regelung gilt immer, egal, wie viele Spuren vorhanden sind. Ist die Rettungsgasse nicht breit genug, darf auch die Fahrbahnmarkierung überfahren werden. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Werden sogar Rettungskräfte behindert, wird ein Bußgeld bis zu 240 Euro fällig, außerdem droht ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung der Rettungskräfte beträgt das Bußgeld 280 Euro, hinzu kommen zwei Punkten und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, werden neben den Punkten und dem einmonatigen Fahrverbot sogar 320 Euro Bußgeld fällig.

2. Rettungsgasse oder Seitenstreifen unrechtmäßig nutzen

Rettungsgasse und Seitenstreifen müssen für Pannen, Unfälle und andere Notsituationen freigehalten werden. Die Rettungsgasse ist nur für Einsatzfahrzeuge gedacht. Wer sie unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auf dem Seitenstreifen darf abgesehen von Pannen auch bei medizinischen Notfällen gehalten werden, etwa wenn Motorradfahrenden ein Hitzschlag droht. Nicht erlaubt ist es für weniger dringende Gründe wie eine Toilettenpause auf dem Seitenstreifen anzuhalten. Wird der Seitenstreifen genutzt, um schneller voranzukommen, drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wurden dabei andere gefährdet, sind strengere Maßnahmen zu erwarten.

3. Fahrbahn betreten

Egal, ob der Verkehr fließt oder steht – die Autobahn darf nicht betreten werden. Wer die Autobahn unerlaubt betritt oder überquert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Achtung – im Falle einer Panne auf der Autobahn sollten hingegen alle Fahrzeuginsassen unverzüglich, aber mit größter Umsicht und mit Warnweste den Wagen verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Das Fahrzeug sollte, wenn möglich, auf den Seitenstreifen zum Stehen gebracht und das Warnblinklicht eingeschaltet werden. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Seitenstreifen zwar kein Bestandteil der Fahrbahn. Das Betreten ist trotzdem nur im absoluten Notfall gestattet: Wer auf dem Seitenstreifen aussteigt, setzt nicht zuletzt sein Leben aufs Spiel, da andere Verkehrsteilnehmende ihn missbräuchlich nutzen könnten. Wer nach einer Panne oder einem Unfall, die Warnweste angelegt hat, darf sich jedoch über den Seitenstreifen hinter die Leitplanke begeben. Um das Warndreieck auf dem Seitenstreifen aufzustellen, läuft man am besten mit Warnweste bekleidet und dem ausgeklappten Warndreieck vor der Brust gegen die Fahrtrichtung – idealerweise hinter der Leitplanke. Auf Autobahnen sind 150 bis 400 Meter Abstand zwischen Pannenfahrzeug und Warndreieck notwendig. Erst nachdem das Warndreieck aufgestellt wurde und alle Beteiligten die Straße geräumt haben, gilt es, die Polizei zu informieren und Pannenhilfe anzufordern.

4. Reißverschlussprinzip missachten

Wenn Spuren enden oder gesperrt sind, gilt das Reißverschlussprinzip, um den Verkehr flüssig zu halten und Stau zu vermeiden. Wichtig ist es dann, sich nicht zu früh auf verbleibenden Spuren einzuordnen, sondern erst kurz bevor die eigene Spur endet. Wer sich bereits auf der verbleibenden Spur befindet, muss anderen das Einfädeln ermöglichen. Fädelt man sich selbst falsch ein, kann dies mit einem Bußgeld von 10 bis 35 Euro geahndet werden. Wer vorsätzlich Lücken zufährt und so andere Verkehrsteilnehmende nicht einfädeln lässt, verlängert nicht nur den Stau, sondern könnte sich wegen Nötigung strafbar machen. Nötigung wird mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe geahndet. Hier werden drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt. Auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist zu rechnen. Der Nötigungsvorwurf kann ebenso aufkommen, wenn versucht wird, das Einfädeln zu erzwingen. Achtung: Beim Einfädeln auf die Autobahn gilt das Reißverschlussprinzip nicht – hier hat der durchgehende Verkehr Vorfahrt.

5. Rechts überholen

Auf der Autobahn muss immer links überholt werden, hingegen ist es grundsätzlich verboten, rechts zu überholen. Wer sich nicht daran hält, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Achtung – im Stau und bei zähflüssigem Verkehr gilt etwas anderes: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, die steht oder langsam fährt, darf rechts schneller als links gefahren werden. Mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht darf rechts überholt werden, wenn auf der linken Spur Fahrzeuge besonders langsam fahren. Achtung: Als langsame Geschwindigkeit wird ein Tempo von weniger als 60 km/h angesehen. Rechts darf dann maximal 20 km/h schneller gefahren werden als links.

6. Rasen

Dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten werden darf, ist selbstverständlich, doch auch wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, empfiehlt der ACE dringend, mit einer an das Verkehrsaufkommen und die Witterungs- sowie Sichtbedingungen angepassten Geschwindigkeit zu fahren. Achtung: Auf der Autobahn wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Wer diese überschreitet, muss im Falle eines Unfalls unter Umständen mit einer Mithaftung rechnen. Bereits 2019 hat sich der ACE als erster deutscher Autoclub mit Beschluss seiner Hauptversammlung für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ausgesprochen. Noch immer ist die Anzahl der Getöteten bei Geschwindigkeitsunfällen auf Strecken ohne Limitierung höher als auf Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei 70 Prozent der bislang unlimitierten Streckenabschnitte würde eine Begrenzung auf 130 km/h Menschenleben retten.

7. Zu dichtes Auffahren

Einem anderen Verkehrsteilnehmenden auf der Autobahn zu nahe zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt: Wenn man jede Lücke für sich beansprucht und drängelt, stört man nicht nur den Verkehrsfluss, sondern macht sich auch strafbar. Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte immer mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind das 60 Meter. Zur Überprüfung sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte das eigene Fahrzeug denselben Punkt erreichen. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

8. Unaufmerksamkeit am Steuer

Am Lenkrad ist immer höchste Aufmerksamkeit geboten. Telefonieren – auch mit Freisprechanlage – kann ebenso wie die übermäßige Nutzung des Entertainmentsystems ohne Sprechsteuerung und die Bedienung des Navigationssystems während der Fahrt ablenken und gefährlich werden. Wer sich unkonzentriert, müde oder abgeschlagen fühlt, sollte zudem umgehend eine Fahrpause einlegen. Der ACE empfiehlt mindestens nach einer Fahrzeit von zwei Stunden eine Pause von wenigstens 20 Minuten.

9. Plötzliche Bremsmanöver und Spurwechsel

Unnötige oder unerwartete Bremsungen können, ebenso wie plötzliche, nicht oder zu spät durch Blinken angezeigte Spurwechsel, Auffahrunfälle verursachen. Gerade am Ende eines Staus ereignen sich immer wieder schlimme Unfälle auf den Autobahnen, weil zu spät beziehungsweise unerwartet plötzlich abgebremst wird. Straßenschilder und Hinweistafeln weisen oft auf bevorstehende Staus hin und sollten als Warnsignal ernst genommen werden. Nähert man sich dem Abschnitt einer vorausgesagten Störung oder gerät ein Stau-Ende in Sicht, sollte die Geschwindigkeit verringert und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug frühzeitig und gleichmäßig vergrößert werden. Gleichzeitig sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

10. Wenden oder Rückwärtsfahren

Auf der Autobahn besteht striktes Wendeverbot. Ebenso ist es streng verboten, auf der Autobahn rückwärtszufahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld um 90 Euro.

Pressemitteilung ACE Auto Club Europa e.V.

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